Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. veröffentlicht in seiner Schriftenreihe regelmäßig Honorierungsempfehlungen und Praxishilfen zu verschiedenen Schwerpunkten und Themenbereichen. In dem im Januar erschienen Heft 11 „Leistungen Building Information Modeling – Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI“ wird die Vereinbarkeit von BIM mit der HAOI behandelt.
In dem Heft wird verdeutlicht, dass viele Einzelkomponenten der BIM-Methode gar nicht neu sind – neu ist lediglich der „ganzheitliche methodische und interdisziplinäre Ansatz, die stärkere Vernetzung der Beteiligten und der Modelldaten im Planungs-, Ausführungs- und Betriebsprozess auf der Grundlage BIM-fähiger Software.“ (Prof. Hans-Georg Oltmanns, Vorwort)
Die HOAI bestimmt auch keine Planungsmethodik, sondern legt lediglich die Leistungsbilder fest. BIM kann zwar neben den in der HOAI beschriebenen Grundleistungen auch zusätzliche Leistungen erfordern, diese müssen allerdings vom Auftraggeber explizit gefordert werden und sind dann auch als „Besondere Leistungen“ zu vergüten.
Die Meinung, dass der Bauherr den größten Vorteil durch BIM hat und die Planer mit Mehraufwand zu rechnen haben, ist zu hinterfragen: der Planer schuldet dem Auftraggeber eine gewisse Planungsqualität und Transparenz, egal mit welcher Methode er plant. BIM erleichtert die Kommunikation zwischen Projektbeteiligten und hilft, die Planung transparenter zu gestalten und eine höhere Planungs-, Termin- und Kostensicherheit zu erreichen. Die Erstellung eines As-Built bzw. eines Facility Management Modells wird nicht von den Grundleistungen der HOAI abgedeckt.
Bauherren, die nach der BIM Methode ausschreiben, legen die genauen Anforderungen vor der Ausschreibung in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) fest. In diesem „BIM-Lastenheft“ werden neben den BIM Zielen auch die Anforderungen an den Bieter (Kapazität / Kompetenz), die BIM-Anforderungen des Betreibers sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben. Die AIA sind somit die Basis für die Honorarermittlung.
Der Planer erstellt im Rahmen des Angebots seine Antwort auf die AIA in Form eines BIM-Abwicklungsplans (BAP), in dem detailliert auf die im AIA beschriebenen Anforderungen sowie die geplante Umsetzung eingegangen wird. Der BAP wird vor der Beauftragung gemeinsam abgestimmt und dient als zentraler Bestandteil des Projektmanagements.
Das Kernstück des Hefts bildet eine detaillierte Auflistung aller Leistungsbilder nach der HOAI, ergänzt mit ausführlichen Kommentaren zur Umsetzung nach der BIM Methode. Für BIM-Leistungen, die nicht in den Grundleistungen der HOAI abgebildet werden können, wie etwa eine detaillierte Kostenermittlung in frühen Planungsphasen oder eine 4D Bauablaufplanung, werden konkrete Honorarempfehlungen für die Abrechnung als besondere Leistungen gegeben.
Diese Aufstellung bietet somit eine Hilfestellung bei der Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach HOAI für BIM Projekte.
Projekte, bei denen kein BIM gefordert ist, enthalten i.d.R. auch keine zusätzlichen aus BIM resultierenden Leistungsbilder. Da die HOAI keine Methode vorschreibt, kann der Planer die Methode und seine Werkzeuge selbst wählen. Um Mehraufwand zu vermeiden ist es hierbei wichtig, zu Projektanfang den Detaillierungsgrad zu definieren. BIM Werkzeuge verleiten oft dazu, selbst in den frühen Leistungsphasen mehr Information als benötigt einfließen zu lassen – dies ist allerdings nicht nötig und sollte im Zuge der BIM Einführung festgelegt werden.
Ein Problempunkt, der in dem AHO Heft ebenfalls erwähnt wird, ist die heute noch häufige Trennung von Leistungen, die zu Effizienzverlusten führt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Verbreitung der BIM Methodik die Leistungsbilder zunehmend zusammenhängend beauftragt werden, wie es auch von BIM Experten empfohlen wird.
Sie können das Heft auf der AHO Website erwerben.